Bestimmungen zum Ochsenrennen am 16.08.2026 in Steinkirchen
Es dürfen nur Rinder teilnehmen, die mindestens 24 Monate alt sind.
Das Gewicht des Reiters darf nicht mehr als 70kg überschreiten.
Die Rinder sind am Veranstaltungsort zwischen 11 Uhr und 12 Uhr den Mitarbeitern des zuständigen Veterinäramts zum Zweck einer Einlaßuntersuchung vorzuführen.
Es ist sicher zu stellen, dass jedes Rind erst dann zu seinem ersten Start aufgerufen wird, wenn sein Auftrieb mindestens eine Stunde zurück liegt.
Für das Rennen dürfen nur gesunde und ausreichend trainierte Rinder eingesetzt werden.
Erschöpfte oder übermäßig erregte Tiere sind zu ihren Schutz sofort aus dem Rennen zu nehmen und angemessen zu versorgen. Verletzte Tiere sind zu ihrem Schutz sofort aus dem Rennen zu nehmen und unverzüglich tierärztlich zu versorgen.
Die Rinder sind so unterzubringen, dass ein Kontakt zu den Besuchern ausgeschlossen ist.
Zum Schutz der Rinder ist sicher zu stellen, dass Hunde sie nicht beunruhigen können.
Während der Pausen müssen die Rinder ständig Wasser in ausreichender Qualität zur freien Aufnahme zur Verfügung haben. Nach dem letzten Rennen und vor dem Heimtransport müssen sie ausreichend getränkt werden.
Während der Veranstaltung sind die Rinder ausreichend mit Futter zu versorgen.
Während der Pausen sind die Rinder von fachkundigen Personen zu betreuen.
Die Reiter dürfen keine Treibhilfen einsetzen, hierzu zählen auch Sporen. Andere Personen dürfen während des Rennens ebenfalls keine Treibhilfen einsetzen, um die Rinder anzutreiben. Lediglich beim Auf- und Abtrieb dürfen Stäbe zum Leiten der Tiere eingesetzt werden. Schläge oder sonstige mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundene Maßnahmen wie z.B. das Biegen oder Verdrehen des Schwanzes sind verboten.
Die Rinder sind erst unmittelbar vor dem Heimtransport auf die Transportfahrzeuge zu verladen.
Bei nicht einhalten der Rennbestimmungen werden die Teilnehmer unverzüglich aus dem Rennen ausgeschlossen.